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Erregernachweis bei Toxoplasmose möglich.
Der für die Entstehung einer Toxoplasmose verantwortliche Erreger Toxplasma gondii kann sowohl auf direktem Weg, als auch auf dem indirekten Weg nachgewiesen werden. Die direkte Nachweis-Methode wird allerdings nur selten angewandt, da der Aufwand zu groß und das Ergebnis nicht immer korrekt ist. Um Toxoplasmose auf dem direkten Weg nachzuweisen ist eine Gewebeentnahme erforderlich. Diese erfolgt meist aus den geschwollenen Lymphknoten, bei schwangeren Frauen kann das Gewebe auch aus der Gebärmutter entnommen werden. Unter dem Mikroskop lässt sich durch unterschiedliche Methoden der Erreger dann nachweisen. Der direkte Nachweis wird in der Regel nur bei Zweifeln hinsichtlich der Diagnose vorgenommen, um den Erreger endgültig nachzuweisen oder eine Infektion mit Toxoplasmose auszuschließen.
Indirekter Nachweis schon eine Woche nach Ansteckung möglich.
In den meisten Fällen von Toxoplasmose wird über den indirekten Erregernachweis die Diagnose gestellt. Hierzu wird dem Patienten Blut entnommen, welches auf Antikörper untersucht wird. Nachdem eine Übertragung von Toxoplasmose auf den Menschen stattgefunden hat, entwickelt der Körper zur Verteidigung Antikörper, etwa eine Woche nach der Ansteckung sind diese nachweisbar. Vorhandene Antikörper sind ein sicheres Zeichen für eine Infektion mit Toxoplasmose, allerdings sind diese auch noch existent, wenn die Infektion bereits vor einiger Zeit überstanden wurde. Da bei gesunden Menschen auch eine akute Erkrankung meist keine Symptome hervorruft, muss nur bei schwangeren Frauen und Risikogruppen per direktem Erregernachweis die Aktualität der Infektion überprüft werden.
Viele Fälle von Toxoplasmose werden nie diagnostiziert.
Statistiken gehen davon aus, dass rund 70 Prozent aller Menschen über 50 Jahre den Toxoplasmoseerreger in sich tragen. Je älter ein Mensch wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Erreger im Körper vorhanden ist. Da eine gesunde Person häufig zu keinem Zeitpunkt Symptome entwickelt, wird der Erreger oftmals nie diagnostiziert. Lediglich bei Menschen mit bestehender Immunschwäche treten die Symptome deutlich zu Tage, daher wird der Erreger bei dieser Personengruppe auch fast immer diagnostiziert. Anhand der Symptome besteht meist relativ schnell der Verdacht einer Toxoplasmose, kam es in der Vergangenheit zum Kontakt mit einer Katze oder zum Konsum von rohen Fleischprodukten, ist die Absicherung der Diagnose nur noch eine Formsache. Die Behandlung wird bereits eingeleitet, wenn der Verdacht auf Toxoplasmose besteht, da insbesondere bei Risikogruppen die sofortige Therapie für die Vermeidung von Folgeschäden unerlässlich ist.
Diagnostizierte Toxoplasmose muss gemeldet werden.
Wird bei einer Person Toxoplasmose diagnostiziert, ist die Meldung beim Gesundheitsamt erforderlich. Diese Maßnahme soll vor einer epidemieartigen Verbreitung schützen, im besten Fall kann auch die Ursache gemeldet werden. Infiziert sich ein Säugling bereits im Mutterleib mit dem Erreger muss keine Meldung gemacht werden, auch wenn das Kind lebend zur Welt kommt und sich Symptome ausbilden. Wenn eine Frau schwanger wird, überprüft der Gynäkologe automatisch das Blut der Patientin auf Antikörper, welche nach einer durchgemachten Toxoplasmoseinfektion gebildet werden. Sind diese Antikörper im Blutserum vorhanden, besteht für Mutter und Kind keine Gefahr während der Schwangerschaft und der Kontakt mit Katzen muss nicht eingeschränkt werden. Sollte die Blutuntersuchung jedoch ergeben, dass noch keine Toxoplasmose-Antikörper vorhanden sind, müssen während der gesamten Schwangerschaft strenge Vorsichtsmaßnahmen, wie beispielsweise der Verzicht auf rohes Fleisch eingehalten werden.