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Toxoplasmose

Informationen und Hilfe rund um das Thema Toxoplasmosen.

Aktuelle Seite: Startseite / Diagnose

Diagnose

Inhalts­ver­zeich­nis

  • 1 Erre­ger­nach­weis bei Toxo­plas­mo­se möglich.
  • 2 Indi­rek­ter Nach­weis schon eine Woche nach Anste­ckung möglich.
  • 3 Vie­le Fäl­le von Toxo­plas­mo­se wer­den nie diagnostiziert.
  • 4 Dia­gnos­ti­zier­te Toxo­plas­mo­se muss gemel­det werden.
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Erregernachweis bei Toxoplasmose möglich.

Der für die Ent­ste­hung einer Toxo­plas­mo­se ver­ant­wort­li­che Erre­ger Tox­plas­ma gon­dii kann sowohl auf direk­tem Weg, als auch auf dem indi­rek­ten Weg nach­ge­wie­sen wer­den. Die direk­te Nach­weis-Metho­de wird aller­dings nur sel­ten ange­wandt, da der Auf­wand zu groß und das Ergeb­nis nicht immer kor­rekt ist. Um Toxo­plas­mo­se auf dem direk­ten Weg nach­zu­wei­sen ist eine Gewe­be­ent­nah­me erfor­der­lich. Die­se erfolgt meist aus den geschwol­le­nen Lymph­kno­ten, bei schwan­ge­ren Frau­en kann das Gewe­be auch aus der Gebär­mut­ter ent­nom­men wer­den. Unter dem Mikro­skop lässt sich durch unter­schied­li­che Metho­den der Erre­ger dann nach­wei­sen. Der direk­te Nach­weis wird in der Regel nur bei Zwei­feln hin­sicht­lich der Dia­gno­se vor­ge­nom­men, um den Erre­ger end­gül­tig nach­zu­wei­sen oder eine Infek­ti­on mit Toxo­plas­mo­se auszuschließen.

Indirekter Nachweis schon eine Woche nach Ansteckung möglich.

In den meis­ten Fäl­len von Toxo­plas­mo­se wird über den indi­rek­ten Erre­ger­nach­weis die Dia­gno­se gestellt. Hier­zu wird dem Pati­en­ten Blut ent­nom­men, wel­ches auf Anti­kör­per unter­sucht wird. Nach­dem eine Über­tra­gung von Toxo­plas­mo­se auf den Men­schen statt­ge­fun­den hat, ent­wi­ckelt der Kör­per zur Ver­tei­di­gung Anti­kör­per, etwa eine Woche nach der Anste­ckung sind die­se nach­weis­bar. Vor­han­de­ne Anti­kör­per sind ein siche­res Zei­chen für eine Infek­ti­on mit Toxo­plas­mo­se, aller­dings sind die­se auch noch exis­tent, wenn die Infek­ti­on bereits vor eini­ger Zeit über­stan­den wur­de. Da bei gesun­den Men­schen auch eine aku­te Erkran­kung meist kei­ne Sym­pto­me her­vor­ruft, muss nur bei schwan­ge­ren Frau­en und Risi­ko­grup­pen per direk­tem Erre­ger­nach­weis die Aktua­li­tät der Infek­ti­on über­prüft werden.

Viele Fälle von Toxoplasmose werden nie diagnostiziert.

Sta­tis­ti­ken gehen davon aus, dass rund 70 Pro­zent aller Men­schen über 50 Jah­re den Toxo­plas­mo­se­er­re­ger in sich tra­gen. Je älter ein Mensch wird, umso höher ist die Wahr­schein­lich­keit, dass der Erre­ger im Kör­per vor­han­den ist. Da eine gesun­de Per­son häu­fig zu kei­nem Zeit­punkt Sym­pto­me ent­wi­ckelt, wird der Erre­ger oft­mals nie dia­gnos­ti­ziert. Ledig­lich bei Men­schen mit bestehen­der Immun­schwä­che tre­ten die Sym­pto­me deut­lich zu Tage, daher wird der Erre­ger bei die­ser Per­so­nen­grup­pe auch fast immer dia­gnos­ti­ziert. Anhand der Sym­pto­me besteht meist rela­tiv schnell der Ver­dacht einer Toxo­plas­mo­se, kam es in der Ver­gan­gen­heit zum Kon­takt mit einer Kat­ze oder zum Kon­sum von rohen Fleisch­pro­duk­ten, ist die Absi­che­rung der Dia­gno­se nur noch eine Form­sa­che. Die Behand­lung wird bereits ein­ge­lei­tet, wenn der Ver­dacht auf Toxo­plas­mo­se besteht, da ins­be­son­de­re bei Risi­ko­grup­pen die sofor­ti­ge The­ra­pie für die Ver­mei­dung von Fol­ge­schä­den uner­läss­lich ist.

Diagnostizierte Toxoplasmose muss gemeldet werden.

Wird bei einer Per­son Toxo­plas­mo­se dia­gnos­ti­ziert, ist die Mel­dung beim Gesund­heits­amt erfor­der­lich. Die­se Maß­nah­me soll vor einer epi­de­mie­ar­ti­gen Ver­brei­tung schüt­zen, im bes­ten Fall kann auch die Ursa­che gemel­det wer­den. Infi­ziert sich ein Säug­ling bereits im Mut­ter­leib mit dem Erre­ger muss kei­ne Mel­dung gemacht wer­den, auch wenn das Kind lebend zur Welt kommt und sich Sym­pto­me aus­bil­den. Wenn eine Frau schwan­ger wird, über­prüft der Gynä­ko­lo­ge auto­ma­tisch das Blut der Pati­en­tin auf Anti­kör­per, wel­che nach einer durch­ge­mach­ten Toxo­plas­mo­s­e­in­fek­ti­on gebil­det wer­den. Sind die­se Anti­kör­per im Blut­se­rum vor­han­den, besteht für Mut­ter und Kind kei­ne Gefahr wäh­rend der Schwan­ger­schaft und der Kon­takt mit Kat­zen muss nicht ein­ge­schränkt wer­den. Soll­te die Blut­un­ter­su­chung jedoch erge­ben, dass noch kei­ne Toxo­plas­mo­se-Anti­kör­per vor­han­den sind, müs­sen wäh­rend der gesam­ten Schwan­ger­schaft stren­ge Vor­sichts­maß­nah­men, wie bei­spiels­wei­se der Ver­zicht auf rohes Fleisch ein­ge­hal­ten werden.

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